EU Taxo­no­mie

Was ist die EU-Taxo­no­mie?

Die EU-Taxo­no­mie, auch bekannt als Taxo­no­mie­ver­ord­nung, ist eine EU-Verord­nung, die zum einen Vorga­ben für nach­hal­tige Inve­sti­tio­nen defi­niert und zum ande­ren die Offen­le­gungs­ver­ord­nung ändert. Sie ist ein zentra­ler Rechts­akt, der durch Förde­rung priva­ter Inve­sti­tio­nen in grüne und nach­hal­tige Projekte einen Beitrag zum Euro­päi­schen Grünen Deal leisten soll.

  • Ziel:
    • Die EU Taxo­no­mie ist ein einheit­li­ches Klas­si­fi­ka­ti­ons­sy­stem, das defi­niert, welche Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten als ökolo­gisch nach­hal­tig einzu­stu­fen sind. Sie hilft dabei, Inve­sti­tio­nen in die rich­ti­gen Berei­che für den Über­gang zu einer nach­hal­ti­gen Wirt­schaft zu lenken.
  • Inhalt:
    • Die Verord­nung enthält Krite­rien zur Bestim­mung, ob eine Wirt­schafts­tä­tig­keit als ökolo­gisch nach­hal­tig einzu­stu­fen ist (Taxo­no­mie).
    • Sie ermög­licht es, den Grad der ökolo­gi­schen Nach­hal­tig­keit einer Inve­sti­tion zu ermit­teln.

Die EU Taxo­no­mie ist ein wich­ti­ger Schritt, um nach­hal­tige Inve­sti­tio­nen zu fördern und den Über­gang zu einer klima­freund­li­chen Wirt­schaft zu unter­stüt­zen.

Gibt es eine Pflicht zur EU-Taxo­no­mie?

Die EU Taxo­no­mie ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der EU Sustainable Finance Disclo­sure Regu­la­tion (SFDR), die die Offen­le­gung von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen für Finanz­markt­teil­neh­mer und Unter­neh­men mit der Verpflich­tung zur nicht-finan­zi­el­len Bericht­erstat­tung regelt. 

  • Nicht-finan­zi­elle Bericht­erstat­tung: Unter­neh­men, die zur nicht-finan­zi­el­len Bericht­erstat­tung unter der Richt­li­nie 2014/95/EU (sog. CSR-Richt­li­nie) verpflich­tet sind, müssen künf­tig in ihren nicht-finan­zi­el­len Erklä­run­gen Anga­ben darüber aufneh­men, wie und in welchem Umfang die Tätig­kei­ten des Unter­neh­mens mit ökolo­gisch nach­hal­ti­gen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten verbun­den sind.

Die EU Taxo­no­mie ist ein wich­ti­ger Schritt, um nach­hal­tige Inve­sti­tio­nen zu fördern und den Über­gang zu einer klima­freund­li­chen Wirt­schaft zu unterstützen.er anson­sten lang­wie­ri­gen Einar­bei­tung führt im Unter­neh­men schnell zu sicht­ba­ren Ergeb­nis­sen.

MEINE LEISTUNGEN

Im Rahmen der Erstel­lung des Nach­hal­tig­keits­be­rich­tes gehen wir auch die wesent­li­chen Themen der EU-Taxo­no­mie durch und beant­wor­ten rechts- und prüf­si­cher alle notwen­di­gen Themen.

IHRE VORTEILE auf einen Blick

Die Taxo­no­mie­be­ra­tung ist ein Bestand­teil der Nach­hal­tig­keits­be­ra­tung. Alle Ergeb­nisse flie­ßen in die gesamt­heit­li­che Einschät­zung, Planung und Umset­zung der nach­hal­ti­gen Entwick­lung der Orga­ni­sa­tion ein. Notwen­dige Zusam­men­fas­sun­gen und Doku­men­ta­tio­nen für die Bericht­erstat­tung sind so auto­ma­tisch gege­ben.


Entschei­den Sie sich jetzt für Ihre Zukunft!