Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmensberatung:
Stefan Persch Nachhaltigkeitsmanagement für den Mittelstand; nachfolgend Berater genannt:
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
den Auftraggebern (im Folgenden „AG“) und der Stefan Persch
Nachhaltigkeitsmanagement (im Folgenden „SPN“), insbesondere, jedoch nicht
abschließend, für folgende Dienstleistungen:
● Beratung/Consulting (pauschal oder nach Zeitaufwand)
● Schulungen/Workshops (pauschal oder nach Zeitaufwand)
- Erstellung von separat vereinbarten Unterlagen (Berichte, Audits, Analysen u.a.)
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies
zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Dienstleistung,
Beratungstätigkeit oder Werktätigkeit. SPN ist berechtigt, einzelne oder vollständige
Arbeiten an Dritte zu übertragen oder diese hinzuzuziehen. Die Vergabe oder
Hinzuziehung dieser Dritten führt nicht zu einer Änderung der Vertragsparteien.
Erweiterungen der geschuldeten Dienstleistungen sind nur nach schriftlicher
Vereinbarung wirksam. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die der AG beauftragt
und die umgehend umgesetzt werden.
2. SPN führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten
Regeln von Wissenschaft und Praxis.
3. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Insbesondere stellen
geäußerte Erfolgsaussichten, Zielabsprachen oder unverbindliche Ergebnisse keine
zugesicherten Eigenschaften dar oder sind, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, Vertragsversprechen.
Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über die Nutzung, den
Zeitpunkt sowie Art und Umfang der vom Berater empfohlenen oder mit dem Berater
abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Berater die Umsetzung
abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
4. SPN ist selbst nicht zur Erbringung von Rechts- oder Steuerberater-
dienstleistungen berechtigt. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten
ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Der AG verpflichtet sich, die für die Umsetzung
der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlichen Informationen rechts- oder
steuerberatender Berufe auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung
einzuholen.
5. Vom Auftraggeber und von im Auftrag des AN handelnden Dritten zur Verfügung
gestellte Daten/Unterlagen werden nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und
Aktualität, sondern nur auf Plausibilität geprüft. Fehlerhafte Unterlagen und sich
daraus ergebende Mehraufwände gehen zu Lasten des AG.
6. Die Leistung SPNs gilt als erbracht, wenn die vereinbarte Beratungszeit erbracht
oder das geschuldete Werk zur Verfügung gestellt wurde.
Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens
des Auftraggebers umgesetzt werden oder die erstellten Unterlagen weiter genutzt
werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SPN vollumfänglich zu unterstützen und
insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen. SPN sind sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig, vollständig und
aktuell zur Verfügung zu stellen. Sofern Zuarbeiten Dritter erforderlich sind
(Steuerberater, Rechtsanwälte, Erlaubnisbehörden, u.a.) sind diese vom AG auf
dessen Kosten einzuholen, sofern nicht eine Übertragung auf SPN erfolgt ist.
2. Erforderliche Zugänge zu Räumlichkeiten, Mitarbeitern und Ressourcen des AG,
die zur Erbringung der Dienstleistung zwingend erforderlich sind, sind durch den AG
zu stellen.
§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
1. Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug kommen
oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so
ist SPN zur fristlosen Kündigung berechtigt. SPN ist in diesen Fällen berechtigt,
Schadensersatz für die vergeblichen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn,
sowie aus allen anderen Rechtsgründen geltend zu machen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Alle von SPN veröffentlichten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der
jeweils gültigen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Rechnungslegung.
2. SPN ist nach eigenem Ermessen berechtigt, angemessene Vorschussrechnungen
auf zu erwartende Aufwände zu stellen.
SPN kann weitergehend nach Erbringung erbrachter Teil-Dienstleistungen oder nach
anders abgrenzbaren Teilleistungen Rechnungen legen. Bei zeitbasierten
Dienstleistungen ist eine monatliche Abrechnung nach Ermessen SPNs möglich.
3. Eine Aufrechnung gegen Forderungen SPNs auf Vergütung und Auslagenersatz
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Ausfall und Verhinderung
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen
(Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per
E‑Mail absagen.
Der Auftraggeber ist im Falle einer Absage pauschal zur Zahlung der folgenden
Stornokosten verpflichtet:
a) bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25% des vereinbarten Honorars
c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50% des
vereinbarten Honorars
d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem
Termin 75% des vereinbarten Honorars.
e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100% des
vereinbarten Honorars
Dem AG bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Ein vertraglicher Rücktritt für Beratungsdienstleistungen sowie die vorzeitige
Kündigung sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Vergütung der vereinbarten
Beratungsdienstleistungen entfällt nicht, wenn diese Dienstleistungen nicht
angenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Vergütungsansprüche, die auf
Grund eines schwerwiegenden schuldhaften Verstoßes SPNs gegen die
Vertragspflichten nicht mehr abgenommen werden müssen.
§ 7 Haftung
1. Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für
von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen
Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden. Im Übrigen
wird die Haftung ausgeschlossen.
3. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der vom Berater empfohlenen
Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Berater die
Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
4. Die Haftung des Beraters für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt
sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf
die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den
Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall. Bei offensichtlicher
Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Berater
verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er
seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
5. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater
verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages.
Dieser Regelung unterliegen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei
deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
6. Oben genannte Haftungsausschlüsse und ‑begrenzungen gelten nicht für
Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie aus
wesentlichen Vertragspflichten resultieren.
§ 8 Aufbewahrung von Unterlagen
1. Die Parteien haben nach Vertragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen
Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um
Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei
einzuholen.
2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.
§ 9 Schweigepflicht, Datenschutz
1. Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des
Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
Der Berater verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten
Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
2. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm
anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 10 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
1. Sämtliche seitens des Beraters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des
Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Beraters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt
gemacht werden oder publiziert werden. Ausgenommen hiervon sind solche
Dritte, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene
Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche
Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen
verweigern kann. Eine Haftung, Gewährleistung oder andere Garantie für die
Nutzbarkeit und Anwendbarkeit der erstellten Leistungen für diese
Unternehmen besteht nicht.
3. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber.
Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten
Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich
unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 11 Vertragsstrafe
1. Im Falle des Verstoßes gegen § 10, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der
Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe deren Höhe in das Ermessen des
jeweils zuständigen Landgerichts gestellt wird.
2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 12 Kündigung
1. Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen
vereinbart.
§ 13 Sonstiges
1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen
bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so
werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
4. Der Gerichtsstand ist Magdeburg.
Stand: 02/2024